In der Regel wird die Behandlung von Ihnen privat bezahlt.
Die Kosten für eine Heilpraktiker-Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur mit einer Zusatzversicherung teilweise oder vollständig erstattet.
Sind Sie Privat- oder Zusatzversichert bzw. Beihilfeberechtigt können Sie Ihre Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Leider werden nicht alle Leistungen von den Krankenkassen anerkannt. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.
Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung (GebüH) für Heilpraktiker. Je nach Art der Therapie berechne ich: